Für Paare in einer Lebensgemeinschaft

Mit dem Partner gemeinsam die Zukunft gestalten. Dies sollte auch in Bezug auf Ihre Versicherungen gelten. So sollten Sie gerade bei Vorsorgeverträgen auch an die Abänderung des Bezugsrechtes auf Ihren Partner denken.

Schaffen Sie sich gemeinsam ein klares Bild darüber, welcher Bedarf neu hinzukommt und auf welche Versicherungen Sie komplett verzichten können.

  • Berufsunfähigkeit
  • Kranken
  • Pflegezusatz
  • Unfall
  • Risikoleben
  • Privathaftpflicht
  • Altersvorsorge
  • Wohngebäude/Hausrat
  • Rechtsschutz
Unser Tipp für Paare in einer Lebensgemeinschaft

Lassen Sie ihren Berater prüfen inwieweit bestehende Verträge, oder neu abzuschließende Verträge jetzt gemeinsam genutzt werden können. An der gegenseitigen Absicherung, die durch die wirtschaftliche Abhängigkeit der Partner zueinander entstehen kann, sollte jedoch nicht gespart werden. Egal ob Hausfrau oder Hausmann, es ist zwar kein anerkannter Beruf, fällt der Manager daheim aber einmal aus, erkennen wir sehr schnell den Stellenwert seiner "unbezahlten" Arbeit.

Unser Tipp für Alleinerziehende und Familien mit Kindern

Denken Sie an die Zukunft Ihres Kindes! Helfen Sie ihrem kleinen Engel mit einer rechtzeitigen Vorsorge im Leben besser Wurzeln schlagen zu können. Im Auto aktivieren Sie für Ihren Nachwuchs doch auch selbstverständlich die Kindersicherung.